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Kontakt

easy-personal.at ist eine offizielle Website der
Easy Service GmbH.

Firmensitz

2326 Lanzendorf
Walter Klement-Gasse 5

Niederlassung Wien

1110 Wien
Am Kanal 27
Tel. +43 1 743 30 72
Fax +43 1 743 30 72-11
E-Mail: Hier klicken

Angaben nach ECG

UID

ATU67778719

Firmenbuch

391046v
Landesgericht Korneuburg
Geschäftsführer: Jürgen Seitner

Aufsichtsbehörde

Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung

Kammerzugehörigkeit

Österreichische Wirtschaftskammer
Fachgruppe Gewerbliche Dienstleister
Fachgruppe Güterbeförderung

Urheberrecht, Disclaimer

Urheberrecht

Der gesamte Inhalt dieser Website ist geistiges Eigentum der Easy Service GmbH. und urheberrechtlich geschützt. Eine – auch auszugsweise – Vervielfältigung, Darstellung, Vorführung, Weiterleitung oder anderweitige Nutzung für öffentliche oder gewerbliche Zwecke ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht gestattet.

Disclaimer

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. EASY SERVICE GmbH im folgenden kurz „EASY“ genannt. EASY (= Überlasser), Auftraggeber (= Beschäftiger) und Arbeitnehmer (= überlassene Arbeitskraft)

2. Die Personalbereitstellung durch EASY erfolgt ausschließlich unter Anerkennung und Anwendung der folgenden Geschäftsbedingungen.

3. Die Bereitstellung von Personal, sowie die Beschäftigung der überlassenen Arbeitskraft bzw. Arbeitskräfte durch den Auftraggeber erfolgt nur unter Berücksichtigung der gültigen gesetzlichen Regelungen, vor allem aber durch die zwingende Einhaltung des Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG), BGBl.Nr. 196 vom 23.3.1988.

4. Der Auftraggeber seinerseits ist verpflichtet die gesetzlichen Bestimmungen (Arbeitszeitgesetz, ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften, Dienstnehmerhaftpflicht-gesetz) für das von EASY überlassene Personal einzuhalten.

5. Die alleinige Haftung für gesetzwidrige Beschäftigungen von EASY bereitgestelltem Personal übernimmt der Auftraggeber und stellt damit den Überlasser von jeder Strafe, die aus einer gesetzwidrigen Beschäftigung beim Auftraggeber verhängt wurde, frei.

6. Das bereitgestellte Personal unterliegt der Dienstaufsicht des Beschäftigers (Auftraggeber) der dadurch auch für Schäden und Folgeschäden zu haften hat.

7. Die Firma EASY bzw. der Auftraggeber sind als Arbeitgeber im Sinne des Arbeitsschutzrechtes verpflichtet, die erforderlichen Unterweisungs-, Aufklärungs-. und Gefahrabwehrmaßnahmen (Schutzbekleidung) durchzuführen und unsere Firma über ihre Maßnahmen in Kenntnis zu setzen. Insbesondere ist der Auftraggeber verpflichtet, schriftliche Nachweise über die notwendigen Einschulungen und Unterweisungen überlassener Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen und im Falle eines behördlichen Verfahrens alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

8. Das durch EASY beigestellte Personal hat eine Normalarbeitszeit von 40 Stunden/Woche bzw. bei kollektivvertraglicher oder generell gekürzten Arbeitszeiten in ihrem Betrieb, gelten diese Arbeitszeiten auch für das Personal von EASY.

9. Das von EASY beigestellte Personal ist in keinem Fall inkassoberechtigt.

10. An Betriebe die von Streik und Aussperrung betroffen sind, werden von EASY gemäß §9 AÜG keine Arbeitnehmer überlassen.

11. Sollten unsere Arbeitskräfte über den vereinbarten Endtermin verwendet werden, sind die erteilten Auftragsbestimmungen weiterhin gültig. Wird die Einsatzdauer nicht im vorhinein schriftlich fixiert, muss der Auftraggeber zwei Wochen (bei Arbeitern) bzw. vier Wochen (bei Angestellten), vor der geplanten Einsatzbeendigung die Firma EASY schriftlich verständigen. Verletzt der Auftraggeber diese Pflicht, hat er das dafür vereinbarte Entgelt für die Dauer von zwei Wochen (bei Arbeitern) bzw. vier Wochen (bei Angestellten) nach Einsatzende auf Basis der Normalarbeitszeit/Woche mal vereinbarten Normalstundensatz zu bezahlen.

12. Der Auftraggeber sichert zu, kein Personal von EASY abzuwerben.

13. Die Fakturierung erfolgt 7-tägig sofern keine schriftlich vereinbarte Abweichung erfolgt. Das Zahlungsziel wird mit 10 Tagen netto mit Verzugszinsen von 10% per anno vereinbart.

14. Es gelten die beim Auftraggeber für sein Stammpersonal gültigen Regelungen bezüglich der Berechnung der Überstunden.

15. Abweichungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind vorher schriftlich zu fixieren.

16. Als Gerichtsstandort gilt Schwechat.

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